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Kosten
Tarife
Das Lehrlingshaus Eidmatt ist durch das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich anerkannt, wird durch dieses subventioniert und ist damit auch an die Interkantonale Heimvereinbarung angeschlossen.
Für platzierte Jugendliche zahlt die einweisende Instanz die durch die Bildungsdirektion des Kantons Zürich festgelegte maximal zulässige Versorgertaxe:
2009 Fr. 230.00 Betreute Wohngemeinschaft (Jugend-Heime)
2009 Fr. 230.00 Betreute Jugendwohnungen (Jugend-Heime)
2009 Fr. 185.00 Begleitete Jugendwohnungen (Nachbetreuung)
Bei ausserkantonalen Jugendlichen kommen die Bestimmungen der Kantonalen Heimvereinbarung (Bruttoheimkosten 01.01.09 Betreut Fr. 314.00/Begleitet Fr. 190.00) zum Tragen.
Die Stiftung Lehrlingshaus führt die Finanzen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Die Rechnungslegung erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) und entspricht dem Kontierungsreglement der ZEWO. Die Jahresrechnung kann auf unserer Homepage eingesehen werden.
Nebenkosten
Vor dem Eintritt wird in Absprache mit der zahlenden Stelle (Eltern, Vermittler, Behörde) das Monatsbudget erstellt, das sich an folgenden Richtwerten orientiert:
Fr. 432.00 Grundbedarf (SKOS Kap. 2.2.)
Fr. 150.00 Integrationszulage (SKOS C. 2.) bei regelm. Schul-/Arbeitsleistung
+ ……… Auslagen für Schule und Arbeit
+ ……… Versicherungen
Lohnabtretung
Die Verrechnungs- oder Abtretungsmodalitäten sämtlicher Einnahmen des Jugendlichen/der Jugendlichen werden mit der zahlenden Stelle vorgängig festgelegt.
Abrechnung
Die Rechnung für die Kostgelder und Nebenkosten wird monatlich an die Adresse der Kostengutsprache-Stelle ausgestellt.
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